HERZLICH WILLKOMMEN

INGEBORG EISELE

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Strafrecht

zugelassen als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland

Arbeitsgebiete

  • Jugendhilferecht
  • Pflegekindschaftsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Anwaltverein Hannover e.V.
  • Deutscher Anwaltverein
  • Kuratorium der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes / www.stiftung-pflegekind.de
  • Vereinigung Nds. und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

WEITERE ANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT

SUSANNE FRANGENBERG

RECHTSANWÄLTIN &
FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT

www.rechtsanwältin-frangenberg.de

FRANK KANISCH

KARIN SEHR

RECHTSANWÄLTIN &
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

www.rechtsanwaeltin-sehr.de

MEINE RECHTSGEBIETE

Nach vielfältigen anwaltlichen Erfahrungen in nahezu allen Rechtsgebieten arbeite ich seit längerem nur noch in 2 Spezialgebieten. Diese stehen in Bezug dazu, dass ich studienbegleitend Sozialpädagogik studiert und diesen Ausbildungs-Schwerpunkt mit Referendar-Stationen bei Jugendrichter und in einer Jugendbehörde weiterverfolgt hatte.

PFLEGEKINDSCHAFTSRECHT

Pflegeeltern bringen das hohe bürgerschaftliche Engagement auf, ein fremdes Kind in ihr privates Familienleben aufzunehmen und können sich plötzlich und unvorbereitet in gerichtlichen Auseinandersetzungen wiederfinden. Oft werden sie dann nicht mehr angemessen unterstützt oder erleben eine konfrontative Haltung des Jugendamts, das zumeist selbst nicht gut Bescheid weiß über die rechtlichen Zusammenhänge. Sie sehen sich dann allein gelassen und sogar angegriffen in ihrem Bemühen und das Wohl des ihnen anvertrauten Kindes.

In diesem Bereich habe ich viele gerichtliche Entscheidungen zugunsten des Kindeswohls erstritten: Verbleibensanordnungen auch mit Rückkehr von Kindern in ihre Pflegefamilie, die einvernehmliche Übertragung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon auf die Pflegeeltern, ihre Einsetzung als Vormund oder Pfleger, die Regelung oder Aussetzung von Besuchskontakten. Ich erwirkte Besuchsmöglichkeiten ehemaliger Pflegeeltern sowie die gerichtliche Ersetzung der Elterneinwilligung in die Adoption.

Am bekanntesten wurde die von mir erstrittene Entscheidung vom 12.10.1988 des Bundesverfassungsgerichts:

Grundsätzlich ist die Adoption besser als die dauerhafte Pflegekindschaft. Wenn ein Kind deswegen aber aus einer Pflegefamilie herausgenommen werden soll, müssen die vorgesehenen Adoptiveltern in der Lage sein, das Kind ohne dauerhafte Schädigung in ihre Familie zu integrieren. Mit dieser Entscheidung wurden dem Kind seine (Pflege-)Eltern erhalten, die es später adoptierten.

Selbst wenn Pflegeeltern sich nicht förmlich an familiengerichtlichen Verfahren beteiligen, können sie von Gutachtern bzw. Verfahrensbeiständen aufgesucht und befragt und dadurch sehr verunsichert werden. Ohne gute rechtliche Beratung können sie einiges falsch machen. Andererseits gibt es Möglichkeiten, im Gerichtsverfahren kontinuierlich informiert zu werden, Akteneinsicht zu nehmen und diejenigen Kindeswohlbelange einzubringen, die nur sie aus dem alltäglichen Zusammenleben kennen.

Eine Sonderrolle spielt in diesem Bereich das JUGENDHILFERECHT. Pflegeeltern können sich auch rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Jugendämtern ausgesetzt sehen und benötigen dafür professionelle rechtliche Unterstützung.

STRAFRECHT

Hier fühlt sich fast jeder Laie sachkundig, obwohl er in Wirklichkeit nur den Fehlinformationen aus den Medien aufgesessen ist. Nicht nur in Krimis wird der falsche Eindruck vermittelt, wer nichts zu verbergen habe, brauche auch keine professionelle Verteidigung. Dabei lebt gerade derjenige, der nichts zu verbergen hat, höchst gefährlich im Kontakt mit Polizei und Justiz. Gerade der mentale Cocktail aus Schock und Unkenntnis verursacht unbedachtes und juristisch falsches Vorgehen und kann verheerende Konsequenzen haben.

Nicht jeder Freispruch in einer öffentlichen Hauptverhandlung kann einen durch das Verfahren angerichteten Schaden wieder gutmachen. Durch frühzeitige professionelle Verteidigung können Hauptverhandlungen von vornherein vermieden werden. Der Gesetzgeber hat immer wieder die rechtlichen Möglichkeiten ausgeweitet, ein Verfahren – oft auch gegen Auflagen – einzustellen oder im schriftlichen Verfahren durch Strafbefehl zu erledigen. Die Verteidigung erfährt die Ermittlungsergebnisse über die Akteneinsicht und richtet die Taktik daran aus. Je früher sie sich in das Ermittlungsverfahren einschaltet, umso mehr Handlungsspielraum steht für kreative Lösungen offen.

Auch im materiellen Strafrecht zeigt sich der Gesetzgeber als enorm erfinderisch. Änderungen sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den sogenannten Nebengesetzen und die Auslegung durch Gerichte machen auch dieses Rechtsgebiet für den Laien immer unübersichtlicher.

Es zeugt also nicht von schlechtem Gewissen, sondern von der Klugheit und Besonnenheit des Betroffenen, wenn er die nötigen Aktivitäten dem Profi überlässt.

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SERVICE

INTERNETEMPFEHLUNGEN

Hier möchte ich Ihnen einige Internetseiten empfehlen. Ich weise allerdings darauf hin, dass wir für deren Inhalte keine Verantwortung übernehmen. Diese liegt ausnahmslos bei den jeweiligen Betreibern.

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